Die Europäische Union verfolgt mit dem European Green Deal ein ehrgeiziges Ziel: den European Green Deal voranzutreiben und eine nachhaltigere Wirtschaft zu schaffen. Ein zentraler Baustein auf diesem Weg ist die neue EU-Verpackungsverordnung, die am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Sie hat weitreichende Konsequenzen für viele Unternehmen und soll den Verpackungsverbrauch in der EU drastisch reduzieren.
Die meisten Regelungen und Pflichten der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026. Unternehmen haben damit noch rund ein Jahr Zeit, sich vorzubereiten – und sollten diese Frist unbedingt nutzen.
Die Kernziele der PPWR Verordnung
Die neue Verpackungsverordnung PPWR verfolgt drei zentrale Schwerpunkte:
- Verpackungsabfälle reduzieren: Ziel ist es, die Menge an Verpackungsmüll deutlich zu senken und wertvolle Ressourcen zu schonen.
- Recycling und Kreislaufwirtschaft stärken: Verpackungen müssen künftig besser recycelbar sein. Zudem gibt es verbindliche Quoten für den Einsatz von Rezyklaten, also recycelten Materialien, in neuen Verpackungen.
- Wiederverwendung und klare Kennzeichnung: Die PPWR Verordnung setzt auf wieder verwendbare Verpackungen und einheitliche Kennzeichnungsstandards, damit Verbraucher genau wissen, wie Verpackungen entsorgt oder wiederverwendet werden können.
Wer ist von den Änderungen betroffen?
Wiederverwendbare Verpackungen und standardisierte Kennzeichnungen sollen durch die Verordnung sicherstellen, dass Verbraucher klar erkennen, wie Verpackungen zu entsorgen oder wiederzuverwenden sind. Zu den „Wirtschaftsakteuren“ zählen unter anderem:
- Erzeuger: Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen oder in Auftrag geben, die unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke vertrieben werden. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen.
- Hersteller: Alle, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedsstaat in Verkehr bringen – sei es aus dem Ausland oder als Ersthersteller. Dies gilt für alle Verpackungsarten, von Transport- bis Serviceverpackungen.
- Importeure: Unternehmen, die Verpackungen aus einem Drittland in die EU einführen.
- Vertreiber: Unternehmen innerhalb der Lieferkette, die Verpackungen innerhalb der EU weiterverkaufen, sofern sie diese nicht selbst hergestellt oder importiert haben.
- Lieferanten: Unternehmen, die Verpackungen oder Verpackungsmaterial an Erzeuger liefern.
- Endvertreiber: Unternehmen, die verpackte Produkte direkt an den Endverbraucher liefern.
Auch Bevollmächtigte können betroffen sein, wenn sie von einem Erzeuger beauftragt wurden, bestimmte Pflichten im Rahmen der Verordnung zu erfüllen.

Fazit: Eine Herausforderung mit Chancen
Die neue EU-Verpackungsverordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Es ist entscheidend, sich frühzeitig mit den rechtlichen Definitionen und den neuen Pflichten auseinanderzusetzen. Die Verordnung erfordert Investitionen in nachhaltigere Materialien und Prozesse, bietet aber auch die Chance, die eigene Positionierung als umweltbewusstes Unternehmen zu stärken und zukunftssicher aufgestellt zu sein. Wer sich jetzt mit den Änderungen befasst, kann die Übergangsfrist optimal nutzen, um die eigenen Verpackungsstrategien anzupassen.
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