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Bereits Anfang 2025 wurde die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verabschiedet. Seit dem 12. August 2026 gelten nun die ersten verbindlichen Vorgaben für Unternehmen in der Europäischen Union. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Verpackungen umgesetzt. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? Welche Anforderungen gelten bereits heute und worauf sollten sich Betriebe in den kommenden Jahren vorbereiten?

Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und schafft erstmals einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten.
Das übergeordnete Ziel ist klar: Verpackungsabfälle sollen reduziert, Recyclingprozesse verbessert und wertvolle Rohstoffe länger im Kreislauf gehalten werden.
Für Unternehmen bedeutet das, dass Verpackungen künftig stärker unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten betrachtet werden müssen. Dabei geht es nicht nur um die Entsorgung, sondern bereits um die Entwicklung und Gestaltung von Verpackungen.

Warum wurde die Verordnung eingeführt?

In Europa steigt das Verpackungsaufkommen seit Jahren kontinuierlich an. Gleichzeitig sollen Ressourcen geschont und die Klimaziele erreicht werden. Die Europäische Union verfolgt mit der PPWR deshalb mehrere Ziele:
  • weniger Verpackungsabfälle
  • mehr Recycling und Wiederverwendung
  • höhere Recyclingquoten
  • verstärkter Einsatz von Rezyklaten
  • weniger problematische Stoffe in Verpackungen
  • einheitliche Regelungen innerhalb der EU
Die Verordnung soll sicherstellen, dass Verpackungen künftig umweltfreundlicher gestaltet werden und gleichzeitig ein funktionierender europäischer Binnenmarkt erhalten bleibt.

Was gilt seit dem 12. August 2026?

Nicht alle Vorgaben der PPWR treten gleichzeitig in Kraft. Viele Anforderungen werden schrittweise bis 2030 und darüber hinaus umgesetzt. Dennoch gibt es bereits einige wichtige Änderungen, die Unternehmen jetzt kennen sollten.

Strengere Anforderungen an Inhaltsstoffe

Seit dem 12. August 2026 gelten neue Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Diese sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ stehen seit Jahren in der Kritik, da sie nur schwer abgebaut werden können und sich in Umwelt und Organismen anreichern. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Verpackungen die neuen Grenzwerte einhalten.

Mehr Dokumentationspflichten

Für viele Unternehmen dürfte dies die größte praktische Veränderung sein. Verpackungen müssen künftig umfangreicher dokumentiert werden. Dazu gehören unter anderem technische Unterlagen und Nachweise darüber, dass die jeweiligen Verpackungen den Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Neue Verantwortlichkeiten

Die PPWR definiert außerdem neue Rollen innerhalb der Lieferkette. Je nachdem, ob ein Unternehmen Verpackungen herstellt, importiert oder unter eigener Marke in Verkehr bringt, ergeben sich unterschiedliche Pflichten. Gerade für Handelsunternehmen und Eigenmarken kann dies zu neuen Verantwortlichkeiten führen.

Was bedeutet das neue VerpackDG für Unternehmen?

Parallel zur PPWR ist in Deutschland auch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) und ergänzt die europäischen Vorgaben um nationale Regelungen. Während die PPWR die grundlegenden Anforderungen an Verpackungen innerhalb der Europäischen Union festlegt, regelt das VerpackDG deren praktische Umsetzung in Deutschland. Beide Regelwerke greifen künftig ineinander und bilden gemeinsam den neuen Rechtsrahmen für Verpackungen.
Für viele Unternehmen bleiben bekannte Prozesse zunächst bestehen. Dazu gehören beispielsweise die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) sowie die Beteiligung an den bestehenden Rücknahme- und Recyclingsystemen. Gleichzeitig bringt das neue Gesetz Anpassungen bei Begrifflichkeiten, Verantwortlichkeiten und Nachweispflichten mit sich.
Insbesondere Unternehmen, die Verpackungen importieren oder unter eigener Marke bzw. als Eigenmarke in Verkehr bringen, sollten ihre Rolle innerhalb der Lieferkette sorgfältig prüfen. Denn davon hängt ab, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten im Einzelfall gelten.
Für Unternehmen wird es daher künftig noch wichtiger, sowohl die europäischen Anforderungen der PPWR als auch die nationalen Vorgaben des VerpackDG im Blick zu behalten. Wer sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzt, schafft die Grundlage für rechtssichere und zukunftsfähige Verpackungslösungen.

Was kommt als Nächstes?

Der aktuelle Stichtag ist erst der Anfang. In den kommenden Jahren werden weitere Anforderungen folgen, die viele Unternehmen betreffen werden.

Recyclingfähigkeit wird immer wichtiger

Künftig sollen Verpackungen von Beginn an so entwickelt werden, dass sie möglichst gut recycelt werden können. Materialkombinationen, die Recyclingprozesse erschweren, werden zunehmend kritisch betrachtet.

Mehr Rezyklate im Verpackungskreislauf

Insbesondere bei Kunststoffverpackungen sollen künftig höhere Anteile recycelter Materialien eingesetzt werden. Damit steigt die Bedeutung nachhaltiger Verpackungskonzepte weiter an.

Verpackungen sollen effizienter werden

Auch das Thema Verpackungsoptimierung rückt stärker in den Fokus. Übergrößen, unnötiger Leerraum oder vermeidbarer Materialeinsatz sollen reduziert werden. Ziel ist es, Ressourcen einzusparen, Abfälle zu vermeiden und Transportvolumen effizienter zu nutzen.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Auch wenn viele Vorgaben erst in den nächsten Jahren verpflichtend werden, lohnt es sich bereits heute, bestehende Verpackungslösungen zu überprüfen. Denn die Anforderungen betreffen nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Oft ergeben sich gleichzeitig Möglichkeiten, Verpackungen wirtschaftlicher und nachhaltiger zu gestalten.
Unternehmen sollten sich daher frühzeitig folgende Fragen stellen:
  • Sind unsere Verpackungen zukunftssicher?
  • Gibt es Potenzial zur Materialeinsparung?
  • Können Verpackungen recyclingfreundlicher gestaltet werden?
  • Welche Anforderungen kommen in den nächsten Jahren auf uns zu?
Wer sich rechtzeitig vorbereitet, vermeidet späteren Handlungsdruck und kann notwendige Anpassungen Schritt für Schritt umsetzen.

Wie comepack Unternehmen unterstützt

Die Anforderungen an Verpackungen steigen stetig. Gleichzeitig sollen Lösungen wirtschaftlich bleiben und Produkte zuverlässig schützen.
Genau hier unterstützt comepack Unternehmen mit individuell auf die Kunden abgestimmten Mehrwegtransportverpackungen sowie Mehrwegkreislaufsystemen. Dabei betrachten wir nicht nur aktuelle Anforderungen, sondern auch zukünftige Entwicklungen wie die PPWR und gesetzlichen Anforderungen.

Fazit

Mit dem 12. August 2026 hat die neue EU-Verpackungsverordnung eine wichtige Etappe erreicht. Die ersten Vorgaben der PPWR gelten nun verbindlich, weitere Anforderungen werden in den kommenden Jahren folgen.
Für Unternehmen bietet sich jetzt die Chance, Verpackungen frühzeitig zukunftssicher aufzustellen und sich auf kommende Entwicklungen vorzubereiten. Nachhaltigkeit, Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz werden künftig eine noch größere Rolle spielen. Wer seine Verpackungsstrategie bereits heute überprüft, schafft die besten Voraussetzungen für die Zukunft.
Sie möchten wissen, welche Auswirkungen die PPWR auf Ihre Verpackungen hat? Wir beraten Sie gerne zu nachhaltigen und zukunftsfähigen Verpackungslösungen.

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