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Die PPWR gilt – ist Ihr Unternehmen bereits vorbereitet?

Seit dem 12. August 2026 sind die ersten verbindlichen Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Damit beginnt für Unternehmen in ganz Europa ein wichtiger Wandel: Verpackungen müssen künftig strengere Anforderungen an Inhaltsstoffe, Dokumentation und Recyclingfähigkeit erfüllen. Erfahren Sie, was das für Ihr Unternehmen bedeutet – und wie Sie Ihre Verpackungslösungen jetzt zukunftssicher aufstellen.

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Was seit dem 12. August 2026 bereits gilt

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und schafft erstmals einheitliche Regeln für alle EU-Mitgliedstaaten. Drei Bereiche sind für Unternehmen jetzt besonders relevant:

Strengere Grenzwerte für Inhaltsstoffe

Für Lebensmittelverpackungen gelten neue Grenzwerte für PFAS – sogenannte „Ewigkeitschemikalien“, die sich in Umwelt und Organismen anreichern. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen diese Vorgaben einhalten.

Umfangreichere Dokumentationspflichten

Verpackungen müssen künftig detaillierter nachgewiesen werden – inklusive technischer Unterlagen, die die Konformität mit der Verordnung belegen. Für viele Unternehmen ist dies die größte praktische Veränderung.

Neue Verantwortlichkeiten in der Lieferkette

Je nachdem, ob ein Unternehmen Verpackungen herstellt, importiert oder unter eigener Marke in Verkehr bringt, ergeben sich unterschiedliche Pflichten. Besonders Handelsunternehmen und Eigenmarken sind betroffen.

PPWR und VerpackDG – zwei Regelwerke, eine Verantwortung

Parallel zur europäischen PPWR ist in Deutschland das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige VerpackG und regelt die praktische Umsetzung der EU-Vorgaben auf nationaler Ebene.
Bekannte Prozesse wie die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) sowie die Beteiligung an Rücknahme- und Recyclingsystemen bleiben zunächst bestehen. Gleichzeitig ändern sich Begrifflichkeiten, Verantwortlichkeiten und Nachweispflichten.
Besonders relevant für: Unternehmen, die Verpackungen importieren oder unter Eigenmarke in Verkehr bringen, sollten ihre Rolle in der Lieferkette jetzt sorgfältig prüfen.

Was in den kommenden Jahren noch auf Unternehmen zukommt

Der 12. August 2026 ist erst der Anfang. Bis 2030 und darüber hinaus werden weitere Anforderungen schrittweise verbindlich:
  • Recyclingfähigkeit als Designprinzip – Verpackungen sollen von Beginn an recyclingfreundlich entwickelt werden
  • Höhere Rezyklatanteile – insbesondere bei Kunststoffverpackungen
  • Verpackungsoptimierung – Übergrößen, Leerraum und vermeidbarer Materialeinsatz werden zunehmend kritisch betrachtet

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Auch wenn viele Vorgaben erst in den kommenden Jahren verpflichtend werden: Wer jetzt aktiv wird, vermeidet späteren Handlungsdruck und kann Anpassungen strukturiert umsetzen – statt kurzfristig reagieren zu müssen.
Stellen Sie sich jetzt folgende Fragen:
  • Sind unsere Verpackungen zukunftssicher?
  • Gibt es Potenzial zur Materialeinsparung?
  • Können unsere Verpackungen recyclingfreundlicher gestaltet werden?
  • Welche Anforderungen kommen in den nächsten Jahren auf uns zu?
Compliance-Risiko: Wer PPWR-Anforderungen ignoriert, riskiert nicht nur regulatorische Konsequenzen, sondern auch wirtschaftliche Nachteile gegenüber Wettbewerbern, die frühzeitig auf konforme Lösungen setzen.

comepack – Ihr Partner für PPWR-konforme Verpackungslösungen

Die Anforderungen an Verpackungen steigen stetig – gleichzeitig müssen Lösungen wirtschaftlich bleiben und Produkte zuverlässig schützen.
comepack unterstützt Sie mit:
  • individuell abgestimmten Mehrwegtransportverpackungen
  • durchdachten Mehrwegkreislaufsystemen
  • einer Verpackungsstrategie, die nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftige PPWR-Anforderungen berücksichtigt
Wir denken Ihre Verpackungslösung von Anfang an mit Blick auf kommende gesetzliche Entwicklungen mit – für langfristige Rechtssicherheit statt kurzfristiger Nachbesserung.

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